VEDP (D)
Vereinigte Europapartei Deutschland1. Soll der Staat sich mehr oder weniger in die Stadtplanung einmischen? Welche Bereiche der Stadtplanung sollten dem Staat unterstehen?
Der Staat, als übergeordnete Verwaltungs-Institution, sollte, neben der Stellung von Grundsatzbestimmungen, nur bedingt in die Regelungen regionaler Bereiche eingreifen. Die Städte sollten in erster Linie selbständig die Stadtplanung durchführen können.
Die Bereiche Umweltschutz, Bildung, Justiz, sowie öffentliche Gesundheits-Institutionen sollten allerdings unbedingt staatlich geregelt werden.
2. Was kann getan werden, um Städte in strukturschwachen Gebieten zu fördern?
Keine Angaben
3. Was soll sich in der Wohnungspolitik ändern? Soll mehr das Wohnen zur Miete oder das Eigentum unterstützt werden? Sollen die Miet- oder Kaufverträge durch den Staat stärker oder weniger geregelt werden?
In der Wohnungspolitik sollte weiterhin zum Eigentum motiviert werden.
1. Die wirtschaftlichen Begleiterscheinungn sind logischerweise Konjunkturen im Bauwesen, sowie anverwandter Industriezweige.
2. Vorteile für unseren Kapital-Markt durch Baufinanzierungs- sowie Unternehmerfinanzierunsgeschäfte.
3. Die ratierliche Abzahlung von Eigentum anstatt Mietzahlungen, bietet dem Bürger die Möglichkeit des Grundbesitzerwerbs, durch wenig finanziellen Mehraufwand.
4. Förderung der allgemeinen 'Wohnfreiheit' als Eigentümer.
Miet- oder Kaufverträge sollten nicht vom Staat geregelt werden, denn die Dynamik von Angebot und Nachfrage durch unser Marktsystem, regelt selbständig Preis-,Gebühren-, oder (Makler) Provisionssätze und verhindert somit einseitige Übervorteilungen.
4. Soll der Staat den Umweltschutz verstärken? Was für Unterschiede soll es zwischen städtischen und ländlichen Gegenden im Umweltschutz geben? Wie weit sollen die Städte im Bereich Umweltschutz selbst mitbestimmen oder eigene Regelungen erlassen können?
Der Staat muss den Umweltschutz verstärken. Allerdings sind in diesem Bereich grundsätzliche Änderungen und nicht nur Einschränkungsmassnahmen anzustreben. Zum Beispiel sind im Kraftfahrbereich, alle wissenschaftlichen Forschungen, in Hinsicht der Ablösung des Otto-Verbrennungsmotors, zu Gunsten umweltfreundlicher Aggregate, staatlich voranzutreiben und zu finanzieren. Gleiches gilt auch für andere Bereiche, in denen hauptsächlich durch Verbrennung fossiler Rohstoffe, Energie umgewandelt und hiermit die Umwelt belastet wird.
In ländlichen Bereichen sollte zusätzlich der Natur- und Landschaftsschutz erweitert werden.
Der Umweltschutz ist mit Grundverordnungen durch den Staat zu regeln, sollte aber regionale Unterstützung durch die Städte ermöglichen. Die Städte sollten insoweit eigene Massnahmen erlassen können, wie sie notwendiger Weise, im Rahmen der staatlichen Umweltschutz-Verordnungen, angezeigt sind.
5. Was soll für den zivilen Katastrophen- und Kriegsschutz getan werden? Welche Warn- und Hilfseinrichtungen sollen weiter finanziert oder neu angeschafft werden? Wer soll für die Kosten aufkommen?
Im Bereich des zivilen Kriegs-/Katastrophenschutz muss der technische- sowie personelle Bestand im ausreichendem Mass gegeben sein. Warn- und Hilfsmittel z.B. die der Feuerwehr, des ambulanten Notdienstes oder auch private technische Hilfswerke müssen ein hohes Niveau an Sicherheit bieten. Hier reicht es aus, die bestehenden Hilfsmittel auf den technisch modernsten Stand zu bringen. Die Finanzierung dieser Einrichtungen muss teils durch die Städte, sowie durch Zuschüsse durch den Staat geregelt werden.
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Text: Christian Solar (Fragen) und VEPD (Antworten) - Lizenz: Proprietaer