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FAMILIEN-PARTEI (D)

FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS

1. Soll der Staat sich mehr oder weniger in die Stadtplanung einmischen? Welche Bereiche der Stadtplanung sollten dem Staat unterstehen?
Der Staat beginnt in der Kommune - insofern ist die Frage missverständlich.
Überörtliche Belange, die sich in der Stadtplanung niederschlagen, sollen auch überörtlich betreut werden (z.B. überregionales Verkehrswegenetz, Belange des Gewässerschutzes und der Abwasserproblematik, Einwirkungen in die Umwelt).Nicht jede Kommunalverwaltung und jedes Kommunalparlament hat die fachliche Kapazität zur Beurteilung jeder stadtplanerischen Eventualität.

2. Was kann getan werden, um Städte in strukturschwachen Gebieten zu fördern?
Firmen sind unter Gewährung von Subventionen anzusiedeln, ohne dass in anderen Regionen beim selben Konzern Arbeitsplätze frei gesetzt werden (Bürgschaften einfordern). Außerdem ist Arbeit neu zu definieren: siehe Parteiprogramm der Familien-Partei. Diese Notwendigkeit zeigt sich insbesondere in strukturschwachen Gebieten, obwohl auch dort gearbeitet wird.

3. Was soll sich in der Wohnungspolitik ändern? Soll mehr das Wohnen zur Miete oder das Eigentum unterstützt werden? Sollen die Miet- oder Kaufverträge durch den Staat stärker oder weniger geregelt werden?
In der Wohnungspolitik soll unbedingt das Wohneigentum unterstützt werden. Nur dies ergibt bedarfsgerechte Planungen, die sich nicht am kurzfristigen betriebswirtschaftlichen Gewinn ausrichten. Fördermittel sollten unmittelbar in voller Höhe ausgezahlt werden und nicht durch Gewährung in kleinen Raten letztlich in die Taschen der begüterten Kreditgeber wandern.
Staatliche Schutzbestimmungen bei Kauf und Miete sind unerlässlich. Ansonsten wären Betrug, Ausbeutung und Erpressung Vorschub geleistet.

4. Soll der Staat den Umweltschutz verstärken? Was für Unterschiede soll es zwischen städtischen und ländlichen Gegenden im Umweltschutz geben? Wie weit sollen die Städte im Bereich Umweltschutz selbst mitbestimmen oder eigene Regelungen erlassen können?
Der Umweltschutz ist zu verstärken. Artikel 20a des Grundgesetzes ist endlich zu beachten. Natürlich sollen Städte und Gemeinden eigene (verschärfende) Regelungen erlassen dürfen. Diese dürfen aber einen gesetzlich vorgegebenen Rahmen nicht aufweichen können.

5. Was soll für den zivilen Katastrophen- und Kriegsschutz getan werden? Welche Warn- und Hilfseinrichtungen sollen weiter finanziert oder neu angeschafft werden? Wer soll für die Kosten aufkommen?
Der beste Schutz vor Kriegseinwirkungen ist eine ehrliche Entwicklungshilfe, partnerschaftliche Wirtschaftsbeziehungen ohne ausbeuterische Knebelung und ein funktionierendes demokratisches System.
Leider gilt es an diesen drei Säulen ernsthafte Kritik anzumelden. Das Risiko von Kriegen steigt auch mit der Verschuldung - sowohl nach innen als auch nach außen. Die Staatsverschuldung ist hier nicht mehr zu verantworten.

Die hier wiedergegebene Meinung entspricht nicht der des Webmasters. Für die Antworten auf die Fragen ist ausschließlich die Partei verantwortlich.
Text: Christian Solar (Fragen) und FAMILIEN-PARTEI (Antworten) - Lizenz: Proprietaer