FDP (CH)
Freisinnig-Demokratische ParteiAnmerkung der Partei:
Zu den folgenden Antworten möchten wir eingangs festhalten, dass diese, bedingt durch die Komplexität der verschiedenen angesprochenen Sachgebiete sowie das schweizerische System der drei Ebenen von Bund, Kanton und Gemeinde mit ihren entsprechenden gesetzlichen Aufgaben und Kompetenzen, und schliesslich in unserer Funktion als "Dach" der schweizerischen FDP-Kantonalparteien, leider nur unvollständig und nur in groben Zügen erfolgen können.
1. Soll der Staat sich mehr oder weniger in die Stadtplanung einmischen? Welche Bereiche der Stadtplanung sollten dem Staat unterstehen?
Die föderalistisch-schweizerische Struktur schlägt sich auch im Planungs- und Baurecht deutlich nieder. Je nach betroffenem "Staatsgebiet" - Bund, Kanton oder Gemeinde - sind verschiedenste Organe (Volk und/oder Behörden) für die Entscheidungen über städteplanerische Anliegen zuständig.
Ganz grob kann immerhin gesagt werden, dass der Bund eine Rahmengesetzgebung erlassen hat, die die konkrete Ausgestaltung den Kantonen überlässt. Die Kantone wiederum verfahren nach dem gleichen Prinzip und überlassen ihren Gemeinden entsprechende Handlungsfreiräume. Mit einer Ausnahme - Basel Stadt, die gleichzeitig ein Kanton ist - sind daher die Städte in der Schweiz an die Rahmengesetzgebungen ihres jeweiligen Kantons gebunden. Diese kantonalen Gesetzgebungen können untereinander aber kaum verglichen werden, da sie geprägt sind von lokalen und regionalen Bedürnissen und Eigenheiten.
Um diese Frage demnach eingehend beantworten zu können, bräuchte es vorerst einen Vergleich der verschiedenen kantonalen Vorschriften in Bezug auf stadtplanerische Aspekte. Erst dann könnte gesagt werden, wo der Staat - hier der Kanton - in welchen Bereichen direkt Einfluss nimmt oder eben nehmen sollte. Es gibt keine gesamtschweizerisch gültige "Stadtplanung" mit einheitlichen Kriterien.
2. Was kann getan werden, um Städte in strukturschwachen Gebieten zu fördern? beispielhafte Aufzählung:|
- finanzielle Abgeltung der Zentrumslasten durch die umliegenden Gemeinden ("Agglomeration")
- steuerliche Anreize für die Ansiedlung von Dienstleistung und Gewerbe; Schaffung von Arbeitsplätzen
- verkehrstechnische Verbesserungen (Förderung öffentlicher Verkehr, keine unnötige Behinderung des Privatverkehrs)
- Unterstützung durch Bund und Kantone (Stichwort Wirtschaftsförderung)
- raumplanerisch vorgegebene gesunde Durchmischung von Wohn- und Geschäftsräumen; Förderung der Attraktivität als Wohn- und Arbeitsort; Vermeidung von Ghettoisierung einzelner Quartiere; Vermeidung von reinen Einkaufszonen, die in der "Freizeit" ausgestorben sind
3. Was soll sich in der Wohnungspolitik ändern? Soll mehr das Wohnen zur Miete oder das Eigentum unterstützt werden? Sollen die Miet- oder Kaufverträge durch den Staat stärker oder weniger geregelt werden?
Der Bund ist verpflichtet, Vorschriften zum Schutz gegen Missbräuche im Mietwesen (betr .Mietzinse, Kündigungen usw.) zu erlassen (Art. 109 der Bundesverfassung). Eine Besonderheit in der Schweiz mag darin liegen, dass wir ein Volk der Mieterinnen und Mieter sind. Rund 2/3 der Menschen in der Schweiz leben zur Miete. Das Mietrecht ist im schweiz. Obligationenrecht sehr eingehend geregelt. Aktuell laufen die parlamentarischen Beratungen über die Verbesserung der Situation der Mieterinnen und Mieter, die von der Hauseigentümerseite heftig bekämpft wird (Volksinitiative "Ja zu fairen Mieten").
Seit Jahren finden Bemühungen auf Bundesebene (Steuererleichterungen, Landpreispolitik usw.) - und als eines der zentralen Anliegen der FDP - zur Förderung des Wohneigentums statt. Nicht zuletzt bedingt durch die Landknappheit, damit sehr hohe Baulandpreise und Baukosten an sich sind jedoch viele Menschen vom Eigentumserwerb praktisch leider ausgeschlossen.
4. Soll der Staat den Umweltschutz verstärken? Was für Unterschiede soll es zwischen städtischen und ländlichen Gegenden im Umweltschutz geben? Wie weit sollen die Städte im Bereich Umweltschutz selbst mitbestimmen oder eigene Regelungen erlassen können?
Hiezu gilt sinngemäss das oben unter Ziff. 1 Ausgeführte. Die Regelungsdichte und die Kompetenzregelungen zwischen den drei Ebenen Bund-Kanton-Gemeinde lassen für Städte nur in beschränktem Rahmen selbständige Regelungen zu.
Es mag auch darauf hinzuweisen sein, dass gerade im Bereich Umweltschutz eine lokale, spezielle Sonderregelung nur in ganz bestimmten Sachgebieten (z.B. Recycling-Infrastruktur, Lärmgrenzwerte, usw.) Sinn machen könnte. Umweltschutz macht an den Stadtgrenzen nicht halt, (zu) eigenständige Sonderregelungen würden wohl idR de facto lediglich als (wirtschaftsfördernde?!?) Ausnahmen zum sonst üblichen "Standard" erscheinen.
5. Was soll für den zivilen Katastrophen- und Kriegsschutz getan werden? Welche Warn- und Hilfseinrichtungen sollen weiter finanziert oder neu angeschafft werden? Wer soll für die Kosten aufkommen?
Der Schutz der Zivilbevölkerung untersteht Bundesrecht. Es bestehen verschiedenste Massnahmen von der Frühwarnung bis zur Betreuung während und nach dem Katastrophen- oder Kriegsereignis (administrativ, personell, baulich, technisch, usw). Grundsätzlich ist jeder Schweizer Bürger verpflichtet, seinen Beitrag in diesem Bereich zu leisten (Militär, Zivilschutz, u.ä.). Bei Nichtleistung ist eine Ersatzabgabe an den Staat zu bezahlen (wiederum mit Ausnahmen).
Die anfallenden Kosten gehen - ebenfalls grundsätzlich - zu Lasten des Staates (Bund).
In einzelnen wenigen Bereichen (zB. Feuerwehr) steht es den Kantonen bzw. Gemeinden frei, auch Frauen zur Dienstleistung zu verpflichten. Eine allgemeine Militär- oder Zivilschutzdienstpflicht für Schweizer Bürgerinnen besteht jedoch nicht.
Weitere Ausführungen zu konkreten Massnahmen (Warn- und Hilfseinrichtungen) würde wohl den hier zur Verfügung stehenden Raum sprengen.
Besonders hinzuweisen bleibt aber darauf, dass der Aufgabenbereich des Militärs klar hin zum Bevölkerschutz ausgedehnt bzw. verändert wird (vgl. auch den Namen des zuständigen Departementes für Verteidung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS).
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Text: Christian Solar (Fragen) und FDP (Antworten) - Lizenz: Proprietaer