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Mietrecht in Österreich

Der folgende Text stammt von der Homepage der KPÖ ( http://www.kpoe.at ). Ich danke der KPÖ für die Erlaubnis den Text hier wiederzugeben.

"Späte Gründerzeit"

Die Konzentration von Arbeitskräften in den industriellen Ballungszentren brachte eine dramatische Verschärfung der Wohnungsnot. Grundlage der rechtlichen Regelung ist das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB aus 1811). 1892 und 1902 wurden zwei Gesetze verabschiedet, mit denen der Staat versuchte, in den Bau von Arbeiterwohnungen einzugreifen. Er wurde von der Besteuerung befreit. Die vorgeschriebenen Mieten ließen allerdings keine Verzinsung des Kapitals zu und so wurde nach diesem "Programm" nur ein einziges Haus errichtet.

Während des 1. Weltkrieges

1917 haften 92% der Wiener Wohnungen kein eigenes Klosett und 95 % keine eigene Wasserleitung. Die Arbeiterhäuser brachten den Hausherren eine bis zu 25 %ige Verzinsung ihres Kapitals. Der Mietzins für diese Wohnhöhlen verschlang ein Viertel eines Arbeiterlohns.

Der Druck einer außerparlamentarischen Massenbewegung führte zu einem ersten Element des "Mieterschutzes": 191 7 wurde eine kaiserliche "Verordnung über den Schutz der Mieter" erlassen, welche das Kündigungsrecht der Hausbesitzer weitgehend einschränkte und die Einfrierung der Mietzinse erreichte.

1. Republik

1919 wurde auf Bundesebene ein erstes Gesetz zum Mieterschutz beschlossen und 1922 ein kompaktes Mietengesetz, das einen Mietzinsstop, die "Friedenszinse", sowie einen Kündigungsschutz beinhaltete. Aufgrund der Vorbildwirkung der russischen Revolution und der starken Arbeiter- und Rätebewegung konnte eine Reihe von Zugeständnissen erzwungen werden. Die Grundzüge dieses Mietengesetzes überstanden den Austro- und Hitlerfaschismus bis in die 2. Republik.

1919 wurde auch ein Wohnungsanforderungsgesetz beschlossen, das die Gemeinde ermächtigte, "Doppelwohnungen und ungehörig ausgenützte Wohnungen und Wohnräume" zu belegen.

Ein besonders positives Beispiel sozialer Wohnungspolitik war das "Rote Wien". Am 20.1.1923 wurde in Wien die progressiv gestaffelte Wohnbausteuer eingeführt. Als sozialer Grundsatz galt, daß die Menschen, die eine ihren Bedürfnissen entsprechende Wohnung schon haften, denen helfen sollten, die noch eine brauchten. Die 82 % der billigsten Wiener Wohnungen und Geschäftslokale trugen nur 22,6 % zum Gesamtaufkommen bei, die 0,5 % der teuersten aber 44,5 %. Diese Steuer war zweckgebunden und der Grundstein zur Finanzierung des enormen Wohnungsneubaus. Bis 1934 wurden für fast 1/4 der Wienerlnnen Wohnungen mit öffentlichem Vergaberecht gebaut. Die kommunale Bautätigkeit erreichte 70 % des gesamten Bauvolumens der Zwischenkriegszeit. Zwischen 1925 und 1934 wurden mehr als 60.000 Gemeindewohnungen erbaut - durch direkten Einsatz von Steuergeldern und ohne Schulden zu machen!

2. Republik

Als Voraussetzung für den Wiederaufbau werden staatliche Regelungen wie z.B. die Fondsfinanzierung und die Wohnbauförderung eingeführt.

Der Zinsstop wird für neue Verträge zunehmend durchbrochen. Auf dem Wohnungsmarkt werden wieder größere Profite erzielt.

Ab 1968 gelten wieder "freie" Mietzinsvereinbarungen für alle Neuverträge.

Erst 1982 werden mit einer Mietrechtsreform Wohnungskategorien mit klaren Mietzinsobergrenzen eingeführt. Zahlreiche Ausnahme- und Umgehungsbestimmungen waren jedoch möglich.

1986 wurde die Mietzinsobergrenze für die Wohnungen der Kategorie A abgeschafft.

1994 tritt ein neues Bundeswohnrecht in Kraft. Der Preis- und Kündigungsschutz wird weiter durchlöchert. Der Kategorie-D-Mietzins wird verdoppelt. Alle übrigen Kategorien werden abgeschafft. Anstelle dieser tritt ein Richtwertzins. Es wird ein "Basismietzins" ermittelt, zu dem Zu- und Abschläge entsprechend dem Wohnwert, Lage, Ausstattung gegeben werden können. Kriterien für Zu- und Abschläge und deren Höhe werden nicht konkretisiert. Fixe Mietzinsobergrenzen werden demnach wieder abgeschafft.

Bei Altbauwohnungen wird den Vermietern eine neue Befristungsmöglichkeit eingeräumt: Mietverträge können generell auf drei Jahre befristet ausgestellt werden.
Text: KPÖ - Lizenz: Proprietaer